Informationen zur Bachelorreform

Per Studienjahr HS24/FS25 erfolgt am Institut für Sportwissenschaft eine Bachelorreform.
Ab HS2024 werden die Veranstaltungen des Propädeutikums (Grundstudium) ausschliesslich nach neuem Studienplan vom 11. Dezember 2023 (in Kraft ab 01.08.2024) (SP24) angeboten, während der Wechsel der Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts (Hauptstudium) vom alten Studienplan (SP18) in den SP24 erst im HS2025 erfolgt.

  • Das Szenario A betrifft Studierende mit Studienstart im Studienplan 18 (SP18), die einen Abschluss ohne Studienplanwechsel planen (Abschluss SP18 muss spätestens per Ende FS2027 erfolgt sein).
  • Im Propädeutikum müssen ab HS2024 und im 2. Studienabschnitt ab HS2025 die sportpraktisch-methodischen Veranstaltungen des SP24 belegt und die entsprechende Prüfung ablegt werden. Diese Leistungen werden im SP18 anerkannt.
  • Wird keine alternative Veranstaltung im SP24 angeboten (siehe Tabelle Anrechnungsmöglichkeit_Szenario_A), erfolgt die Prüfung basierend auf der Podcastaufnahme nach SP18.
  • Die sportpraktisch-methodischen Veranstaltungen aus dem Propädeutikum des SP18 finden ab HS24 nicht mehr statt. Wer die Veranstaltung belegt, die Prüfungszulassung erhalten, jedoch die Prüfung noch nicht absolviert hat, erbringt diese im Rahmen der äquivalenten Prüfung des neuen Studienplans (siehe Änderungserlass).
  • Zu beachten ist: Wurde ein 1. Prüfungsversuch in einer Prüfung des SP18 ungenügend abgelegt, so bleibt diese Note bestehen.
  • Wer im SP18 den Studiengang bis Ende FS27 nicht abgeschlossen hat, wird in den neuen Studienplan überführt und schliesst nach SP24 ab.
  • Wer im Studienjahr24/25 einen Wechsel im Studienprogramm vollzieht (z.B. von Minor 30 in Minor 60 oder Major), wird automatisch in den SP24 überführt.
  • Das Szenario B betrifft Studierende mit Studienstart im Studienplan 18 (SP18), die einen Studienplanwechsel (Abschluss SP24) spätestens per HS2027 planen.
  • Grundsätzlich können die bis Ende FS24 (Propädeutikum) bzw. Ende FS25 (2. Studienabschnitt) belegten Vorlesungen des SP18 an den SP24 angerechnet werden.
  • Dabei sind vier Ausnahmen zu beachten:
  1. Die Vorlesung Sportpraxis verstehen kann im SP24 nicht angerechnet werden. Allenfalls kann die Leistung im nichtsportwissenschaftlichen Fach als «freie Wahlleistung» angerechnet werden (ist mit dem nicht-sportwissenschaftlichen Fach zu klären).
  2. Wer die Vorlesungen Sportsoziologie (Propädeutikum) und Sportmanagement und Sportökonomie (2. Studienabschnitt) besucht oder bereits besucht hat, kann nur eine der beiden im neuen SP24 anerkennen lassen. Es besteht die Möglichkeit, aus Eigeninteresse beide abzuschliessen. Allenfalls kann eine der beiden Leistungen im nichtsportwissenschaftlichen Fach als «freie Wahlleistung» angerechnet werden (ist mit dem nicht-sportwissenschaftlichen Fach zu klären).
  3. Wer die Vorlesungen Lernen und Lehren im Sport und Sportpädagogik (beides 2. Studienabschnitt) besucht oder bereits besucht hat, kann nur eine der beiden im neuen SP24 anerkennen lassen. Es besteht die Möglichkeit, aus Eigeninteresse beide abzuschliessen. Allenfalls kann eine der beiden Leistungen im nichtsportwissenschaftlichen Fach als «freie Wahlleistung» angerechnet werden (ist mit dem nicht-sportwissenschaftlichen Fach zu klären).
  4. Minor 30-Studierende: Bewegungs- und Trainingswissenschaft I/II (BuT I/II) à 6 ECTS wird im SP24 an Perspektiven der Sportwissenschaft I (PSW I) für Minor 30-Studierende mit 3 ECTS angerechnet.
  • Die neue Veranstaltung «Perspektiven der Sportwissenschaft I» beinhaltet die Themenschwerpunkte des Proseminars Einführung in das Studium der Sportwissenschaft (Semesterwochen 1-4) und der Vorlesung Bewegungs- und Trainingswissenschaft I/II (Semesterwochen 5-14). Wer bis und mit HS2024 noch nicht beide «alten» Angebote (SP18) erbracht hat und die Voraussetzung für die Anerkennung der neuen Veranstaltung damit noch nicht erfüllt, belegt die entsprechenden Semesterwochen von «Perspektiven der Sportwissenschaft I“ und legt diese Teilprüfung ab.
  • Die sportpraktisch-methodischen Veranstaltungen aus dem Propädeutikum des SP18 finden ab HS24 nicht mehr statt. Wer die Veranstaltung belegt, die Prüfungszulassung erhalten, jedoch die Prüfung noch nicht absolviert hat, erbringt diese im Rahmen der äquivalenten Prüfung des neuen Studienplans (siehe Änderungserlass).
  • Zu beachten ist: Wurde in den sportpraktisch-methodischen Veranstaltungen aus dem Propädeutikum ein 1. Prüfungsversuch in einer Prüfung des SP18 ungenügend abgelegt, so bleibt diese Note bestehen.

Für Rückfragen könnt ihr euch an marc.zibung@unibe.ch und doris.kern@unibe.ch wenden.

 

Prüfungen
Siehe Änderungserlass vom 25. März 2024 - gültig ab 01. August 2024 zum Art. 56, Absatz 3 des Studienplans vom 11. Dezember 2023 (in Kraft ab 01.08.2024) für die Studienprogramme am Institut für Sportwissenschaft.

Der zeitliche Ablauf des Übergangs in den neuen Studienplan im Überblick: