Informationen zu unseren Bachelorstudiengängen

Muss für das Studium Sportwissenschaft ein Eignungstest absolviert werden?

Die Zahl der Studienplätze in der Sportwissenschaft ist beschränkt. Wenn mehr Anmeldungen eintreffen, als Studienplätze vorhanden sind, müssen Studienbewerberinnen und -bewerber für den Bachelor of Science in Sport Science und für den Minor Sportwissenschaft zu 60 ECTS-Punkten voraussichtlich einen Eignungstest absolvieren. Dieser wird jeweils im Frühjahr (April/Mai) durchgeführt. Über die Durchführung des Tests wird nach Vorliegen der genauen Anmeldezahlen entschieden.

Wer sich für den rein wissenschaftlichen Minor 30 anmeldet, muss den Test nicht absolvieren.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Eignungstest sowie über die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB).

Welche Informationen über das Studium muss ich vor Studienbeginn unbedingt lesen?

Studienpläne und der entsprechende "Anhang zum Studienplan"

Für offene Fragen zu den Reglementen und Studienplänen wenden Sie sich an:
Bachelorverantwortlicher: Dr. Marc Zibung
Studienadministration: Doris Kern

Wo/Bis wann kann ich mich für das Studium Sportwissenschaft anmelden?

Beim ZIB (Zulassung, Immatrikulation, Beratung) der Uni Bern.
Wichtig: Für die Sportwissenschaft gilt die spezielle Regelung eines Anmeldestopps nach dem offiziellen Voranmeldetermin vom 15. Februar. Dieser Anmeldestopp gilt NICHT für den Minor 30.

In welchem Semester kann mit dem Bachelorstudium Sportwissenschaft begonnen werden?

Voranmeldung und Immatrikulation für den Eintritt ins erste Semester eines Bachelorstudiums erfolgen immer für das Herbstsemester. Ausnahme: Eintritt und Studiengangwechsel in den Bachelor Minor 30 ist auch im Frühjahrssemester möglich.

Wo finde ich Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs?

Auf der ISPW Website unter Lehrveranstaltungen sowie unter Studienprogramme, auf KSL und auf ILIAS.

Welche Lehrveranstaltungen sind Bestandteil der einzelnen Studiengänge (Major/Minor 60/30) und Studiengangsabschnitte (Propädeutikum/2. Studienabschnitt)?

Im Anhang zum Studienplan ist ersichtlich, welche Lehrveranstaltungen aus dem Propädeutikum (Grundstudium) und dem 2. Studienabschnitt (Hauptstudium) in den einzelnen Studiengängen des Bachelor (Major, Minor 60, Minor 30) besucht werden müssen/können. Für Fragen, die nach dem Studieren dieser Dokumente unbeantwortet bleiben, wenden Sie sich an die Studienadministration.

Wie melde ich mich für die Semesterveranstaltungen an?

Die Anmeldungen zu den Semesterveranstaltungen erfolgen über das ISPW-interne Anmeldetool via Website des Instituts. Unbedingt die Anmeldefristen einhalten!

Wie lange ist die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium Sportwissenschaft?

Major: Die Regelstudienzeit beträgt 3 Jahre (6 Semester): 1 Jahr (2 Sem.) für das Propädeutikum (Grundstudium) und 2 Jahre (4 Sem.) für den 2. Studienabschnitt (Hauptstudium).
Minor 60/30: Der nicht-sportwissenschaftliche Major entscheidet, bis wann der Minor Sportwissenschaft abgeschlossen sein muss. In der Regel entspricht es der Laufzeit des nicht-sportwissenschaftlichen Majors.

Kann eine Studienzeitverlängerung beantragt werden?

Alle an der Universität Bern immatrikulierten regulären Studierenden auf Bachelor- und Masterstufe sind berechtigt, ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einzureichen. Eine Studienzeitverlängerung soll beantragt werden, wenn im Bachelor die Dauer von 10 Semestern überschritten wird. Beispiele möglicher Gründe: Werkstudent/Werkstudentin, Krankheit, Verletzung, etc. Detaillierte Infos und das Gesuch um Studienzeitverlängerung finden Sie auf der Website der Uni Bern.
Das Gesuch um Studienzeitverlängerung ist an das Dekanat derjenigen Fakultät zu richten, bei welcher der Major belegt wird. Auskünfte erteilt ebenfalls diese Fakultät. Für Studierende der Sportwissenschaft ist das Dekanat der Phil. hum. Fakultät zuständig.

Können im Propädeutikum ungenügende Noten kompensiert werden?

In den meisten Veranstaltungen des Propädeutikums ist unter gewissen Bedingungen eine Kompensation von ungenügenden Leistungen möglich. Die spezifischen Regelungen sind im Studienplan ersichtlich. Wählen Sie, den für Sie gültigen Studienplan.

Für Fragen, die nach dem Studieren des Studienplans unbeantwortet bleiben, wenden Sie sich an die Studienadministration.

Kann ein nicht bestandenes Propädeutikum/nicht bestandener Studiengang wiederholt werden?

Wird das Propädeutikum in Sportwissenschaft nicht erfüllt, kann es in keinem Fall wiederholt und das Studium als Major muss abgebrochen werden.
Erfolgt der Ausschluss aufgrund des Scheiterns in einer Lehrveranstaltung die nicht verpflichtender Bestandteil der Bachelorstudiengänge Minor 30/60 ist, kann ein Minor 30/60 Sportwissenschaft nach wie vor abgeschlossen werden.
Erfolgt der Drop-Out jedoch aufgrund einer missglückten Leistungskontrolle, die zwingender Bestandteil des Minor 60 und/oder Minor 30 ist, hat der Ausschluss Wirkung auf alle Bachelorprogramme am ISPW.
Entsprechend kann bei einem nicht bestanden Minor 30 oder 60 nicht in den Major gewechselt werden.

Hinweis: Sobald ersichtlich wird, dass das Bestehen des Propädeutikums gefährdet ist (z.B. viele Nachprüfungstermine), empfehlen wir, einen Termin bei der Studienfachberatung Bachelor oder Studienadministration zu beantragen, um die Situation zu besprechen (unter Umständen besteht die Möglichkeit, einen Minor 30 anrechnen zu können).

Wie oft kann eine ungenügende Prüfung wiederholt werden?

Eine ungenügende Leistungskontrolle der Sportwissenschaft kann einmal wiederholt werden (siehe Studienplan und Reglement RSL).

In welchem Umfang kann der Bachelorstudiengang Sportwissenschaft als Minor absolviert werden?

Minor 60 und Minor 30.

Wie erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen/Leistungskontrollen?

Die Anmeldung zu den Leistungskontrollen erfolgt über das Kernsystem Lehre KSL. Unbedingt die Anmeldefristen einhalten!

Was ist KSL? Wo kann ich mich über KSL informieren?

Erläuterungen finden Sie auf der Webseite der Uni Bern unter Studium/Werkzeuge und Arbeitshilfen/einzelne Tools/Studierende

Wer hilft bei technischen Problemen im KSL?

Der Support des Verwaltungssystems Lehre (VSL): Kontakt via Homepage der Uni Bern unter Organisation/Leitung und Zentralbereich/Vizerektorat Lehre

Prüfungseinsicht?

Innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Veröffentlichung der Noten in KSL können die Prüfungen eingesehen, resp. kann eine Besprechung angemeldet werden. Die dafür vorgesehenen Zeitfenster werden jeweils auf der ISPW-Website veröffentlicht. Angaben zu den rechtlichen Vorgaben und zur Organisation der Prüfungseinsicht am ISPW finden Sie in den Guidelines für die Prüfungseinsicht am ISPW. Wenn nach der Einsicht/Besprechung noch Fragen offen sind oder Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich an den Prüfungsleiter Dr. Lukas Magnaguagno.

Wo finde ich den Zugang zu ILIAS?

Auf der ISPW Website Lehrveranstaltungen

Wo finde ich die Daten der Bachelorfeier?

Siehe Website Phil.-hum. Dekanat --> Studium --> Bachelorabschluss.

Wie/Wo kann ich das Bachelordiplom beantragen?

Das BA-Diplom wird auf Antrag der/des Bachelor-Absolventen:in beim Dekanat des jeweiligen Majors erstellt. Für die Sportwissenschaft --> Phil.-hum. Dekanat --> Studium --> Bachelorabschluss. Der Bachelor-Studiengang ist erst abgeschlossen, wenn das Diplom erstellt ist!

Müssen ungenügende erste Prüfungsversuche im Bachelor in jedem Fall wiederholt werden?

  1. Im Propädeutikum (Grundstudium): Ja.
  2. Im 2. Studienabschnitt (Hauptstudium) nicht in jedem Fall.

Je nach Bereich (Vertiefende sportwissenschaftliche Pflichtveranstaltungen, Vertiefende sportwissenschaftliche Seminare, Vertiefende sportpraktisch-methodische Wahlpflichtveranstaltungen) sind die Kompensationsmöglichkeiten/Wiederholungsmöglichkeiten unterschiedlich. Die Details dazu finden Sie im Studienplan bzw. im entsprechenden Anhang zum Studienplan.

Wie viele Prüfungsphasen gibt es in einem Studienjahr am ISPW?

Prüfungsphase 1: Im Januar werden die Leistungskontrollen der Lehrveranstaltungen des Herbstsemesters (HS) durchgeführt.
Prüfungsphase 2: Im Juni finden die Leistungskontrollen der Lehrveranstaltungen des Frühjahrssemesters (FS) statt.
Prüfungsphase 3: Die Leistungskontrollen des laufenden Studienjahrs (HS + FS) werden erneut angeboten. Alle Studierenden mit korrekter und fristgerechter Anmeldung sind zugelassen, unabhängig davon, ob es sich um den ersten oder zweiten Prüfungsversuch handelt.

Unter welchen Voraussetzungen muss ich mich im Propädeutikum zum Prüfungstermin im August anmelden?

Um das Grundstudium möglichst ohne Verzögerung abzuschliessen soll sich zu einer Prüfung in der August-Prüfungsphase anmelden,

  • wer beim 1. Prüfungsversuch einer Veranstaltung im Propädeutikum eine ungenügende Note (< 4.0) aufweist;
  • wer selbstverschuldet den regulären Prüfungstermin einer Veranstaltung im Propädeutikum, der im Anschluss ans Semester stattfindet, verpasst hat.

Wer sich aufgrund einer Krankheit/eines Unfalls nach Ablauf der Abmeldefrist vom regulären Prüfungstermin abmelden muss (Arztzeugnis per E-Mail an Doris Kern), soll den Prüfungsversuch bei der nächstmöglichen Gelegenheit absolvieren, sofern es die Gesundheit erlaubt. Die Nachprüfungsperiode im August muss nicht abgewartet werden, sofern die Dozierenden im Januar oder Juni Kapazität haben. Die Kapazitätsfrage ist direkt mit den Dozierenden zu klären.
Bei Unsicherheit, Rückfrage bei Doris Kern/Studienadministration.

Terminüberschneidungen bei Prüfungen. Was nun?

Prüfungsüberschneidungen mit anderen Studiengängen:

  • Priorität hat die Leistungskontrolle im Hauptfach (Major).
  • Falls die Priorität dem nichtsportwissenschaftlichen Nebenfach eingeräumt wird, besteht die Möglichkeit, sich erst für den Termin der August-Prüfungsphase anzumelden.
    • Dieser Termin gilt dann als 1. Versuch.
    • Wird die Prüfung bestanden, ergeben sich keine weiteren Probleme im Studienverlauf.
    • Ist die Leistung ungenügend und muss wiederholt werden, kann der ordentliche Prüfungstermin im darauf folgenden Studienjahr als 2. Prüfungstermin wahrgenommen werden. In diesem Fall kann nicht garantiert werden, dass Dozierende oder Prüfungsinhalt identisch sind.

Bemerkung: Unter Umständen erfordert die Situation einen Antrag auf vorzeitigen Bezug von Leistungen im 2. Studienabschnitt.
Besprechen Sie Ihre Situation rechtzeitig mit der Studienadministration Doris Kern oder dem Studienberater Marc Zibung

Wie lange haben erworbene ECTS-Punkte Gültigkeit?

Gemäss Art. 4, Absatz 5 des RSL Phil.-hum. 19 vom 27.05.2019 können ECTS-Punkte maximal während fünf Jahren nach Erwerb an das Studium angerechnet werden. Nach mehr als fünf Jahren ist eine Anerkennung nach Einzelfallprüfung möglich, namentlich, wenn die mit den entsprechenden Leistungen verbundenen Kompetenzen noch aktuell sind. Für Fragen in konkreten Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Dekanat der Phil.-hum. Fakultät.

Besteht im Major die Möglichkeit eines Vorbezugs von Leistungen aus dem 2. Studienabschnitt bei nicht abgeschlossenem Propädeutikum?

Grundsätzlich gilt: Zum 2. Studienabschnitt wird zugelassen, wer das Propädeutikum erfüllt hat.
Falls einzelne Veranstaltungen des Propädeutikums aufgrund von Krankheit/Verletzung (mit Arztzeugnis per E-Mail an Doris Kern belegen!) oder anderen zwingenden Gründen nicht abgeschlossen werden können, ist UMGEHEND mit der Studienadministration (Doris Kern) Kontakt aufnehmen. Bei einem Saldo von mindestens 34 ECTS im Propädeutikum – und nach vorgängiger Kontaktnahme via E-Mail mit der Studienadministration des ISPW – kann ebenfalls per E-Mail ein Antrag mit Begründung beim Dekanat der Phil.-hum. Fakultät gestellt werden.

Wann schreibe ich die Bachelorarbeit und wo finde ich hilfreiche Hinweise zur Erstellung der Bachelorarbeit?

In der Regel im 3. Studienjahr (5./6. Semester). Alle Hinweise zu finden auf Webseite Abschlussarbeiten:

Bis wann muss die Bachelorarbeit angemeldet werden?

Die Abgabe der Disposition und Anmeldung der Arbeit erfolgt «zeitnah nach Präsentation im Kolloquium, jedoch spätestens am letzten Werktag im Mai, um einen fristgerechten Übertritt in das Masterstudium zu gewährleisten.

Muss ich das Bachelor-Kolloquium besuchen?

Das Verfassen der Bachelorarbeit erfordert die Teilnahme am Bachelorkolloquium im HS (Start) und FS (Ende). Zunächst sind drei Pflichteinführungsveranstaltungen im HS zu besuchen. Anschliessend wird das Kolloquium je nach Themenwahl der Arbeit in den fünf Abteilungen im HS und FS weitergeführt (Abteilungskolloquium) – dort gilt eine Anwesenheitspflicht von 80% (bezogen auf ein Semester). Hinzu kommt ein Pflichttermin zur Vorstellung der eigenen Bachelorarbeit (im HS oder FS).

Für weitere Fragen: Koordinationsstelle Bachelorarbeit: Fabienne Egger

In welcher Sprache wird die Bachelorarbeit geschrieben?

Bachelor- und Masterarbeiten werden in deutscher oder englischer Sprache verfasst; Ausnahmen können auf Antrag durch die Betreuerin oder den Betreuer bewilligt werden.

Bis wann muss die Bachelorarbeit abgegeben werden?

Herbstsemester:

  • Bei MSc-Übertritt im Folgesemester: Spätestens am letzten Werktag im Dezember
  • Bei Exmatrikulation im Folgesemester: Alle Studienleistungen und die Anmeldung zum Abschluss (inkl. Beantragung des BSc-Diploms beim Phil.-hum. Dekanat) müssen vor Woche 8 erfolgt sein.

Frühjahrssemester:

  • Bei MSc-Übertritt im Folgesemester: Spätestens am letzten Werktag im Juli
  • Bei Exmatrikulation im Folgesemester: Alle Studienleistungen und die Anmeldung zum Abschluss (inkl. Beantragung des BSc-Diploms beim Phil.-hum. Dekanat) müssen vor Woche 38 erfolgt sein.

Achtung: Wenn Ihre Arbeit nicht angenommen wird, müssen Sie sich für die Erstellung einer neuen Arbeit wieder immatrikulieren. Falls die Frist für die Erneuerung der Immatrikulation bereits abgelaufen ist, müssen Sie sich nach Erhalt der ungenügenden Note umgehend bei der Abteilung ZIB (Immatrikulation) melden für die erneute Immatrikulation (Aufhebung der Exmatrikulation aus wichtigen Gründen).

Innerhalb welcher Frist wird eine Bachelorarbeit benotet?

Das Gutachten wird in der Regel innerhalb eines (1) Monats erstellt (vgl. Hinweise unter dem Betreff «Bachelorarbeit» im für Sie gültigen Studienplan).

Unter anderem infolge welcher Unstimmigkeiten wird eine eingereichte Bachelorarbeit zurückgewiesen?

Zum Beispiel wenn die formalen Angaben gemäss aktueller Wegleitung (korrektes Deckblatt, Unterschrift auf Selbstständigkeitserklärung) fehlen.

Kann die Bachelorarbeit auch per Post zugestellt werden?

Nein. Sie wird ausschliesslich in elektronischer Form eingereicht.

Können am ISPW freie Leistungen bezogen werden?

  1. Studierende, die am ISPW studieren. Anrechnung von freien Leistungen aus anderen Studiengängen an die Sportwissenschaft:

Das Studium Sportwissenschaft am ISPW anerkennt keine freien Leistungen, weder aus eigenen noch aus externen Studiengängen.

  1. Für Studierende, die im Minor Sportwissenschaft am ISPW eingeschrieben sind und die für das nicht-sportwissenschaftliche Fach/die nicht-sportwissenschaftlichen Fächer freie Leistungen in der Sportwissenschaft beziehen möchten oder auch
  2. für Studierende, die an der Uni Bern immatrikuliert aber nicht am ISPW eingeschrieben sind, gilt:

Die im Dokument "Anhang zum Studienplan" mit "UW" (universitäre Wahlleistung) gekennzeichneten Angebote können, auf Anfrage bei der Studienadministration des ISPW, als freie Leistungen bezogen werden.
Der Anbieter des Fachs, an welches die universitäre Wahlleistung angerechnet werden soll, entscheidet, ob die Leistung bei ihnen anerkannt wird (NICHT das ISPW).

  1. Studierende, die nicht an der Uni Bern immatrikuliert sind

können in der Regel keine freien Leistungen beziehen (Ausnahme: Austauch-Programm)

Bei Fragen wenden Sie sich an die Studienadministration.

Werden extern erworbene Leistungen anerkannt?

Gesuche zur Anerkennung von Leistungen an den BSc-in Sportwissenschaft, welche extern (nicht an der Uni Bern) erfolgt sind, werden direkt ans Dekanat der Phil.-hum. Fakultät gestellt.

Erhalte ich J+S-Anerkennungen für die Teilnahme an den Sommersportwochen?

Die vom ISPW organisierten Outdoor Sommerwochen können nicht mit J+S Anerkennungen abgeschlossen werden. Einzig bei "Outdoor Sommer Kanu" ist der Erwerb der J+S Leiteranerkennung mit einem verkürzten Zusatzkurs möglich (Kommunikation während der Kurswoche) und in «Gl Outdoorsport» kann die J+S Leiteranerkennung Schulsport erworben werden.

Erhalte ich J+S-Anerkennungen für die Teilnahme an den Wintersportwochen?

  1. Outdoor Winter Ski/Snowboard/Langlauf:
    Teilnehmende, welche den Kurs vollständig besuchen und die Leistungskontrollen mit einer bestimmten Note bestehen, erhalten die J+S-Anerkennung „Leiter“ im entsprechenden Fach (Skifahren oder Snowboard oder Skilanglauf).
  2. Outdoor Winter Methodik Ski/Snowboard/Langlauf:
    Teilnehmende, welche den Kurs vollständig besuchen und die Leistungskontrollen bestehen, erhalten eine zusätzliche Anerkennung “Weiterbildung 1: Methodik-Modul“ Snowboard oder Skifahren oder Skilanglauf (vormals „Leiter II“), sofern die Grundausbildung „Leiter“ ausgewiesen ist.
  3. Outdoor Winter Touren und Freestyle Ski/Snowboard:
    Es gibt keine J+S-Anerkennung

Kosten des Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft?

Circa-Kostenaufstellung BSc in Sportwissenschaft
Das Sportstudium gliedert sich in zwei Studienabschnitte: Propädeutikum (2 Semester = 43 ECTS) und 2. Studienabschnitt (4 Semester = 77 ECTS).

  • Eintrittsprüfung (vor Studienbeginn): 200.--
  • Anmeldung zum Studium (gleichzeitig Einschreibegebühr): 100.--
  • Leistungskontrollen (Prüfungsgebühr): 300.00 (für das ganze Bachelorstudium)

SOWIE

1) Kosten im Propädeutikum:

  • Studien- und Semestergebühr (pro Semester): 805.--
  • Bücher: ca. 200.—bis 300.--/Sem.
  • Eintritte (Hallenbad): ca. 60.--/Sem.
  • Magglinger Hochschulwoche (BASPO) (MHW = 1 Wo): ca. 250.--
  • Sportausrüstung nach Aufwand

2) Kosten 2. Studienabschnitt:

  • Studien- und Semestergebühr (pro Sem.): 805.--
  • Bücher/Kopien/Hallenbadeintritte (falls gewählt):
    • Bücher: ca. 200.-- bis 300.--/Sem.
    • Eintritte (Hallenbad): ca. 60.--, falls "Schwimmen Vertiefung" gewählt wird.
  • Blockwochen Outdoor (es müssen mind. 2, jedoch max. 4, gewählt werden)
    • ca. 400.--, falls Winter-Blockwoche gewählt wird
    • ca. 30 - 280.--, im Sommer, je nach Wochenwahl, resp.
    • ca. 300.--, falls Magglinger Hochschulwoche (BASPO) gewählt wird
  • Sportausrüstung nach Aufwand

Im 2. Studienabschnitt besteht - im Gegensatz zum Propädeutikum - eine grosse Wahlfreiheit, was zu stark unterschiedlichen Kosten führen kann.