In welchen Sprachen dürfen Prüfungen abgelegt werden?
Reglement RSL Phil.-hum. 2019, gültig ab 01.08.2019:
Art. 25 1 Die Sprache der Leistungskontrolle entspricht der Unterrichtssprache. Vorbehalten bleibt Artikel 11 UniG.
2 Möchten die Studierenden die Leistungskontrolle in einer anderen Sprache als der des Unterrichts ablegen, müssen sie dies bei der Anmeldung zur Leistungskontrolle beantragen.
Art. 27 Bachelor- und Masterarbeiten werden in deutscher oder englischer Sprache verfasst; Ausnahmen können auf Antrag durch die Betreuerin oder den Betreuer bewilligt werden.