Allgemeine Informationen - gültig für Bachelor- und Masterstudium

Da die Studierenden-Datenbank des ISPW nicht mit der Datenschnittstelle der Uni Bern vernetzt ist, bitten wir unsere Studierenden, alle Änderungen unverzüglich wie folgt zu melden:

Jedes Fach/Institut der Uni kann nur über seine eigene Studienorganisation informieren!
Holen Sie Informationen - wie etwa Stundenpläne des nicht-sportwissenschaftlichen Minors/Majors - bei den entsprechenden Instituten/Fakultäten ein.

Es handelt sich dabei um die Lehr- und Lernplattform der Universität Bern.

Video-Anleitung für Studierende: "Einführung in die Lernplattform ILIAS".

Informationen zur Hallen- und Raumbelegung erhalten Sie beim Hausdienst des ISPW.
Individuelle Trainings der Studierenden: Für individuelle Trainings der Studierenden können keine Hallen reserviert werden. Für die Benutzung der Sporthallen melden sich die Studierenden direkt vor Ort beim Hausdienst.

Auf der Webseite der Uni Bern unter "Studium".

  1. Informieren Sie sich über die Webseite der Uni Bern bei der Verbindungsstelle Uni-Militär des Generalsekretariats. Sie finden dort das entsprechende Formular "Gesuch um Dienstverschiebung". Diesem muss unter anderem eine Bestätigung des Instituts beigelegt werden.
  2. Dem unter 1. erwähnten Gesuch ist ein Bestätigungsschreiben beizulegen. Beantragen Sie dieses per E-Mail bei der Studienadministration des ISPW. Im Antrag ist zwingend die ZEITDAUER DES EINSATZES anzugeben. Die Bestätigung der Studienadministration erhalten Sie per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments.

Informationen bezüglich AHV-Beitragspflicht, Kranken- sowie Unfallversicherungen finden Sie auf der Webseite der Uni Bern unter Studium/Organisatorisches/Versicherungen sowie bei der Abteilung ZIB.

Prüfungsphase 1: Im Januar werden die Leistungskontrollen der Lehrveranstaltungen des Herbstsemesters (HS) durchgeführt.
Prüfungsphase 2: Im Juni finden die Leistungskontrollen der Lehrveranstaltungen des Frühjahrssemesters (FS) statt.
Prüfungsphase 3 (August): Die Leistungskontrollen des laufenden Studienjahres (HS + FS) werden erneut angeboten. Alle Studierenden mit korrekter und fristgerechter Anmeldung sind zugelassen, unabhängig davon, ob es sich um den ersten oder zweiten Prüfungsversuch handelt.

Für jede Prüfungsphase gibt es eine separate Anmeldephase, die jeweils vorzeitig angekündigt wird

Die Daten der Prüfungsphasen können im PDF "Wichtige Termine Studienjahr - xx/xx" auf der Webseite "Studium" im Bereich MEHR ZUM THEMA eingesehen werden. 

An den Leistungskontrollen am ISPW dürfen Wörterbücher (in Papierform) verwendet werden (Achtung: Keine Notizen im Wörterbuch). Den Studierenden (mit Wörterbuch) steht NICHT mehr Zeit zur Verfügung als allen anderen Studierenden.

Reglement RSL Phil.-hum. 2019, gültig ab 01.08.2019:
Art. 25 1 Die Sprache der Leistungskontrolle entspricht der Unterrichtssprache. Vorbehalten bleibt Artikel 11 UniG.
2 Möchten die Studierenden die Leistungskontrolle in einer anderen Sprache als der des Unterrichts ablegen, müssen sie dies bei der Anmeldung zur Leistungskontrolle beantragen.

Art. 27 Bachelor- und Masterarbeiten werden in deutscher oder englischer Sprache verfasst; Ausnahmen können auf Antrag durch die Betreuerin oder den Betreuer bewilligt werden.

Reglement RSL Phil.-hum. 2019, gültig ab 01.08.2019:
Art. 36 1 Ungenügende Leistungskontrollen können einmal wiederholt werden. Genügende Leistungskontrollen sind von der Wiederholung ausgeschlossen.