Eignungstest für die Zulassung zum Studium der Sportwissenschaft an der Universität Bern

Die Zahl der Studienplätze in der Sportwissenschaft ist beschränkt. Wenn mehr Anmeldungen eintreffen, als Studienplätze vorhanden sind, müssen Studienbewerberinnen und -bewerber für den Bachelor of Science in Sport Science und für den Minor Sportwissenschaft zu 60 ECTS voraussichtlich einen Eignungstest absolvieren. Über die Durchführung des Tests wird nach Vorliegen der genauen Anmeldezahlen entschieden. Aus diesem Grund gilt für die beiden Studienprogramme Major Sportwissenschaft zu 120 ECTS-Punkten und Minor Sportwissenschaft zu 60 ECTS-Punkten eine vorgezogene Anmeldefrist. Letztmöglicher Anmeldetermin für diese beiden Studienprogramme per Herbstsemester ist jeweils der 15. Februar.

Eignungstest Sportwissenschaft 2025: Haupttermin 02./03. Mai 2025; Nachprüfungstermin 07. Juni 2025

Weitere Informationen zum Eignungstest (Zulassungsbedingungen und Bewerbung) für den Bachelor of Science in Sport Science Major und Bachelor Minor 60 finden Sie hier.

Institut für Sportwissenschaft – Aschenbahn mit weissen Markierungen
© Universität Bern

Anmeldung

Die Anmeldung zum Eignungstest erfolgt über die Abteilung Zulassung Immatrikulation Beratung (ZIB).

Inhalt

Der Eignungstest besteht aus einem sportmotorischen sowie einem kognitiven Teil.

Der sportmotorische Teil umfasst vier Testaufgaben, mit denen die motorischen Fähigkeits- und Fertigkeitsbereiche Koordination, Ballgeschicklichkeit, Ausdauer und Schwimmen überprüft werden:

  • Wiener Koordinationsparcours (Video)
  • Berner Ballparcours (Video)
  • 2000-m-Lauf
  • 100 m Schwimmen

Im kognitiven Teil des Eignungstests wird die allgemeine kognitive Leistungsfähigkeit erfasst, insbesondere das schlussfolgernde Denken. Die Durchführung des Tests beansprucht alles in allem etwa 90 Minuten, wovon 30 bis 45 Minuten auf die Bearbeitung der Übungs- und Test- bzw. Prüfungsaufgaben entfallen. Während dieser Zeit ist in schriftlicher Form eine Reihe von weitgehend sprachungebundenen Aufgaben zu lösen. 

Eine detaillierte Beschreibung des Eignungstests finden Sie auf dieser Seite im Bereich "MEHR ZUM THEMA".

Nachprüfung

Die Nachprüfung wird ausschliesslich für den sportmotorischen Teil durchgeführt (07. Juni 2025).
Wenn eine Studienanwärterin oder ein Studienanwärter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen (z.B. Verletzung, Krankheit) zum sportmotorischen Test oder einem Teil davon nicht antritt, dann kann mit offiziellem Dokument (z.B. Arztzeugnis) ein Gesuch um Zulassung zum Nachtest per E-Mail an Valentina Wettstein eingereicht werden. Gleiches gilt für Studienanwärterinnen oder Studienanwärter, die sich während des sportmotorischen Tests verletzen. Sie müssen ebenfalls ein detailliertes Arztzeugnis vorlegen, das ausweist, dass ein Testabbruch zwingend war.
Gibt der Prüfungsausschuss dem Gesuch statt, erhält die Studienanwärterin oder der Studienanwärter ein Aufgebot für den Nachtest.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Eignungstest und deren Antworten