Warum kann für den kognitiven Teil des Eignungstests kein Nachtest durchgeführt werden?
Damit die Fairness des Testverfahrens gewährleistet ist, muss unter anderem gewährleistet sein, dass die Studienanwärter*innen dieselben Testaufgaben unter denselben Bedingungen gestellt bekommen. Für den sportmotorischen Teil lässt sich dies – bis auf Witterungseinflüsse im 2000-m-Lauf – weitestgehend erreichen, wenn jeweils rund sechs Wochen nach dem Haupttermin der Nachtest durchgeführt wird. Für den kognitiven Teil jedoch gilt dies nicht, denn die Testleitung kann nicht gewährleisten, dass Studienanwärter*innen – ob in betrügerischer Absicht oder nicht – Information zum kognitiven Test nach aussen tragen, insbesondere solche zur richtigen Lösungen. Damit ist möglich, dass die Anwärter*innen, die den kognitiven Test zum Haupttermin bearbeiten, benachteiligt werden. Weil es aber gleichzeitig nicht möglich ist, zum Termin des Nachtests einen anderen kognitiven Test zu verwenden, der doch identisch ist, gibt es für den kognitiven Teil keinen Nachtest.