Diversität und Chancengleichheit

Das Institut für Sportwissenschaft setzt sich für die Gleichstellung und Chancengleichheit ein. Dazu gehört die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten und der Abbau von Barrieren im Studium. Ziel ist es, sofern im regulären Verfahren (je nach Anmeldezahl mit oder ohne Eignungstest) die Zulassung zum Studium erfolgt ist, Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten gleichberechtigten Zugang und Teilhabe zu ermöglichen. Bei Studien- und Prüfungsleistungen dient der sogenannte Nachteilsausgleich die Teilnahme sicherzustellen.

Nachteilsausgleich

Studierende mit einer physischen Einschränkung (z. B. Sinnes- und Mobilitätsbehinderungen), einer Teilleistungsstörung (z. B. Legasthenie, ADHS) oder einer chronischen Krankheit (z. B. Diabetes, Rheuma) können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn Studienleistungen oder Leistungskontrollen nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Form erbracht werden können. Dabei bedeutet Nachteilsausgleich die verhältnismässige Anpassung von Studien- und Prüfungsbedingungen, die notwendig sind, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Die Lernziele selbst dürfen indes nicht angepasst werden.